

Die Unterrichtsbedingungen sind Vertragsgegenstand. Durch die Unterschrift auf dem offiziellen Anmeldeformular werden die Unterrichtsbedingungen anerkannt. Änderungen oder Streichungen seites des Unterzeichners bzw. Schülers sind unwirksam.
unterrichtet Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Unsere Aufgaben sind die musikalische Grundausbildung im Elementarbereich, die Heranbildung des Nachwuchses für das Musizieren, die vorberufliche Fachausbildung sowie die Begabtenförderung und Prüfungsvorbereitung. Ziel der musikpädagogischen Arbeit ist, neben der rein instrumentalen und gesanglichen Ausbildung, ein umfassendes Verständnis für Musik, auch durch analysierende und eigenschöpferische Betätigung, zu wecken.
(1) Der Unterrichtsvertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen – die restlichen Stunden vom jeweiligen Prepaid-Paket nach Ablauf der ersten erteilten Stunde sollen innerhalb 6 Monaten genommen werden, andernfalls werden die restlichen Stunde ausserhalb der Laufzeit nicht erteilt. Die Kündigung von diesem sowie Entgelterstattung sind ausgeschlossen. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Ebenfalls unberührt bleiben etwaige gesetzliche Widerrufsrechte.
(2) Muss der Musikschüler aus wichtigen Gründen (z.B. wegen einer längeren Krankheit) den Unterricht längere Zeit unterbrechen, kann eine Stilllegung vereinbart werden.
(3) Änderungen der Anschrift, Telefon sind unmittelbar der Musikschule mitzuteilen. Entstehende Kosten bei Nichteinhaltung gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
(1) Die Länge einer Unterrichtseinheit richtet sich nach der im Vertrag festgelegten Dauer. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen.
(2) Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner ist zur Zahlung des Entgeltes auch dann verpflichtet, wenn sie/er nicht am Unterricht teilgenommen hat.
Für instrumentaler Einzelunterricht wird vor Abschluss des Unterrichtsvertrages und Unterzeichnung der Anmeldung einen kostenlosen Probeunterricht erteilt.
(1) Ausgefallener Unterricht aufgrund sonstiger Verhinderung der Lehrkraft (z.B. Konzerte, Fortbildungen usw.) wird nach Absprache mit dem Schüler/der Schülerin nachgeholt.
(2) Für die Terminabsage und -wechsel sowie bei dem Unterrichtsausfall, die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarenden Termin sind, die von Seiten des Schülers/der Schülerin (z.B. Krankheit) oder durch höhere Gewalt (Unwetter, Stromausfall usw.) verursacht wurden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr und wird berechnet sein.
(1) Die Lehrkräfte an der Musikschule Echolabor arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich. Die Inhaber sind den Lehrkräften gegenüber nicht weisungsberechtigt. Die Zuweisung der Schüler*innen an die Lehrkräfte kann durch die Musikschule erfolgen.
(2) Ein Lehrerwechsel auf Wunsch des Schülers/der Schülerin kann beantragt werden, jedoch erst nach Abschluss des aktuellen Unterrichtspakets.
(3) Die Musikschule behält sich vor, bei zwingendem Grund, etwa bei Kündigung einer Lehrkraft, einen Lehrerwechsel vorzunehmen. In diesem Fall werden die verbleibenden Unterrichtsstunden von einer neuen Lehrkraft übernommen.
Der Erfassung und Speicherung meiner Daten im erforderlichen Umfang wird mit der Unterschriftsleistung ausdrücklich zugestimmt. Kontodaten werden nur zum Zwecke der Abbuchung erfasst und sind nicht allgemein zugänglich.
Die Musikschule haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es besteht für die Schüler/innen während der Teilnahme am Musikunterricht, an Proben und Aufführungen kein Versicherungsschutz. Die Musikschule haftet in keinem Fall für die eingebrachten Sachen. Das Gleiche gilt sowohl bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Sachen, Wertsachen, Geld und Instrumenten.
Essen, den 1.2025